Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Einleitung

Die Haul Baumarkt GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen.Diese Erklärung gilt für die Website: www.haul-baumarkt.de

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.

Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung unter Berücksichtigung der Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

3. Hinweise zur rechtlichen Einordnung

Unsere Website dient aktuell ausschließlich der Bereitstellung von Informationen über unsere Standorte und unser Sortiment.

Ein direkter Online-Verkauf oder eine digitale Buchungsfunktion wird derzeit nicht angeboten.Daher unterliegt diese Website aktuell voraussichtlich nicht unmittelbar den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Unabhängig davon ist es unser Ziel, die Website möglichst barrierearm zu gestalten.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Nicht alle Bilder verfügen über vollständig optimierte Alternativtexte
  • Das Logo ist derzeit technisch nicht vollständig barrierefrei eingebunden
  • Teilweise werden Bilder als Hintergrundgrafiken verwendet, die für Screenreader nicht zugänglich sind
  • Die Struktur von Überschriften ist nicht durchgängig optimiert
  • Eingebundene Karten (z. B. Google Maps) sind nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. April 2026 erstellt und zuletzt überprüft.

6. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form, können Sie sich gerne an uns wenden:

Haul Baumarkt GmbHE-Mail: salzhausen@haul-baumarkt.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.

7. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

8. Aktualisierung

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen aktualisiert.


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